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Ersetzung der Zustimmung eines Miteigentümers zur Kündigung seines eigenen Bestandvertrags

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/512Zak 2007, 293 Heft 15 v. 4.9.2007

ABGB §§ 835, 838a

Die fehlende Zustimmung eines Miteigentümers zur Kündigung des mit ihm geschlossenen Bestandvertrags muss im Außerstreitverfahren ersetzt werden. Wenn das Verfahren nach Inkrafttreten des § 838a ABGB am 1. 1. 2005 anhängig gemacht wurde, ist das Außerstreitgericht - anders als früher - selbst dann zuständig, wenn die Zustimmungspflicht aus einer Vereinbarung abgeleitet wird.

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