Der Beitrag setzt sich mit der E 1 Ob 241/06g = Zak 2007/384, 217 auseinander, mit der einer Fachgruppe der Wirtschaftskammer die Empfehlung von zwei Klauseln in Vertragsformblättern für Mietverträge bei Unternehmer-Verbraucher-Geschäften untersagt wurde (dazu bereits ausführlich Lovrek, Mietvertragsklauseln im Vollanwendungsbereich des MRG, Zak 2007/371, 203). Böhm leitet daraus ab, dass einem Mieter als Verbraucher weder im Voll- noch im Teilanwendungsbereich des MRG über seine gesetzlichen Pflichten hinausgehende Erhaltungspflichten auferlegt werden dürfen, unabhängig davon, ob dies in einem Formular- oder in einem Individualvertrag erfolgt. Weiterhin ungeklärt bleibe, ob die Erhaltungspflicht des Vermieters im Vollanwendungsbereich über § 3 MRG hinaus reicht oder ob zwischen den zwingenden Erhaltungspflichten des Vermieters und der Wartungs- und Instandhaltungspflicht des Mieters nach § 8 MRG ein Bereich liegt, in dem keine Vertragspartei erhaltungspflichtig ist.