Der Autor behandelt insb die Voraussetzungen und die Höhe des Abgeltungsanspruchs wegen Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten. Ua weist er darauf hin, dass es sich nach hA und Rsp (zB 3 Ob 292/04v = Zak 2005/52) um keinen Vergütungs-, sondern um einen Gewinnbeteiligungsanspruch handelt. Seiner Ansicht nach sollte dem mitwirkenden Ehegatten dennoch ausnahmsweise eine erfolgsunabhängige Vergütung zustehen, wenn der fehlende Unternehmensgewinn klar dem anderen Ehegatten zuzurechnen ist. Sonst sollte die Anspruchshöhe mit einem prozentuellen Anteil am Gewinn festgesetzt werden. Ein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Ehegatten schließe es - anders als ein Arbeitsvertrag - aus, die Differenz zwischen dem vertraglichen Anspruch und dem höheren Abgeltungsanspruch nachzufordern.