vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Internationale Zuständigkeit für die Klage gegen den falsus procurator

RechtsprechungInternationalZak 2007/456Zak 2007, 259 Heft 13 v. 31.7.2007

EuGVVO: Art 5 Nr 1, Art 5 Nr 3

EVHGB: Art 8 Nr 11 (vor HaRÄG)

Auch eine auf Erfüllung oder auf Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichtete Klage gegen den Scheinvertreter kann nicht beim Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts (Art 5 Nr 1 EuGVVO), sondern nur am Wahlgerichtsstand für Deliktsklagen (Art 5 Nr 3 EuGVVO) eingebracht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte