MRG § 30 Abs 2 Z 8, § 30 Abs 3
Der Mietvertrag über ein gemischt beruflich (hier: Tierarztpraxis) und als Wohnsitz genutztes Mietobjekt kann vom Vermieter wegen Eigenbedarfs nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG aufgekündigt werden.
MRG § 30 Abs 2 Z 8, § 30 Abs 3
Der Mietvertrag über ein gemischt beruflich (hier: Tierarztpraxis) und als Wohnsitz genutztes Mietobjekt kann vom Vermieter wegen Eigenbedarfs nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG aufgekündigt werden.