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Auslegung einer letztwilligen Verfügung über bestimmte Sachen als Testament

RechtsprechungErbrechtZak 2007/409Zak 2007, 234 Heft 12 v. 10.7.2007

ABGB § 553

Ob eine letztwillige Verfügung über bestimmte Vermögensgegenstände ein Kodizill ist oder als Testament ausgelegt werden kann, hängt entscheidend davon ab, ob im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung (nicht im Todeszeitpunkt) auch noch andere, ins Gewicht fallende Vermögenswerte im Eigentum des Erblassers standen.

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