ABGB § 553
Ob eine letztwillige Verfügung über bestimmte Vermögensgegenstände ein Kodizill ist oder als Testament ausgelegt werden kann, hängt entscheidend davon ab, ob im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung (nicht im Todeszeitpunkt) auch noch andere, ins Gewicht fallende Vermögenswerte im Eigentum des Erblassers standen.