Zu 7 Ob 175/06w = Zak 2006/746, 436: Der zwischen einem privaten Heimbetreiber und dem Land Niederösterreich abgeschlossene Vertrag über die im Rahmen der Sozialhilfe erforderliche Unterbringung und Betreuung von Behinderten entfaltet Schutzwirkungen für die Betreuten; für Betreuungsfehler haftet der Heimbetreiber dem geschädigten Behinderten auch ohne eigenes Vertragsverhältnis aus Vertrag.