WEG §§ 20, 21, 52 Abs 1 Z 6
AußStrG nF: § 1 Abs 2
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der gekündigte Verwalter verpflichtet, der Eigentümergemeinschaft die Original-Verwaltungsunterlagen (auch für bereits abgeschlossene Abrechnungsperioden) herauszugeben. Der Herausgabeanspruch ist aufgrund der schlüssigen Verweisung durch § 52 Abs 1 Z 6 WEG im Außerstreitverfahren geltend zu machen.