In 5 Ob 70/06i = Zak 2006/503 ist der OGH unter Berufung auf die EGMR-E 40.016/98, Karner = ZRInfo 2003/299 von seiner bisherigen Rsp abgegangen und hat einem gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten des Mieters unter der Voraussetzung ein Eintrittsrecht nach § 14 Abs 3 MRG zuerkannt, dass auch eine „körperlich-erotische" Beziehung bestand.