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Kündigung wegen Nichtbenützung - Verwendung der Wohnung als Lager

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2007/349Zak 2007, 196 Heft 10 v. 12.6.2007

MRG § 30 Abs 2 Z 6

Die Aufkündung wegen Nichtbenützung ist berechtigt, wenn die Mietwohnung nicht regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet wird. Dass der Mieter die Wohnung - wenn auch in beachtlichem Ausmaß - zu anderen Zwecken benützt, reicht nicht aus, um die Kündigung abzuwenden (hier: Verwendung der Wohnung zur Aufbewahrung „altdeutscher“ Möbel sowie von 110 Briefmarkenalben).

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