ABGB § 1375
NotaktsG § 1 Abs 1 lit b
Ein konstitutives Anerkenntnis zwischen Ehegatten unterliegt ohne Rücksicht auf die Formbedürftigkeit des Grundgeschäfts der Notariatsaktspflicht.
ABGB § 1375
NotaktsG § 1 Abs 1 lit b
Ein konstitutives Anerkenntnis zwischen Ehegatten unterliegt ohne Rücksicht auf die Formbedürftigkeit des Grundgeschäfts der Notariatsaktspflicht.