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Haager Kindesentführungsübereinkommen - zeitlicher Zusammenhang mit dem Umzug

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/295Zak 2006, 174 Heft 9 v. 16.5.2006

HKÜ Art 4, 21

EheGVVO nF: Art 9 Abs 1, Art 60 lit e

Die Anwendung des HKÜ setzt einen knappen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Übersiedlung des Kindes ins Ausland und der Antragstellung voraus. Dies gilt nicht nur für die Rückführung des Kindes, sondern auch für den Antrag auf Durchführung oder wirksame Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr nach Art 21 HKÜ. Daher kann der Besuchsrechtsantrag nicht mehr auf das HKÜ gestützt werden, wenn zwischen dem - rechtmäßigen - Umzug ins Ausland und der Besuchsrechtsverweigerung ein Jahr und zwischen dem Umzug und der Antragstellung nach Art 21 HKÜ sogar zwei Jahre vergangen sind.

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