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Behauptungslast beim einstweiligen Unterhalt - Ergänzungsanspruch eines Ehegatten

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/293Zak 2006, 174 Heft 9 v. 16.5.2006

EO § 382 Abs 1 Z 8 lit a

ABGB § 94 Abs 2

Im Fall eines auf den Ergänzungsanspruch des schlechter verdienenden Ehegatten gestützten Antrags auf einstweiligen Unterhalt kommt der Antragsteller seiner Behauptungslast nach, wenn er auf die aufrechte Ehe verweist und die Einkommensdifferenz zwischen den Ehegatten darlegt. Dass und warum er kein höheres Einkommen erzielen kann, muss er nicht vorbringen, weil die Behauptungslast für eine Anspannung beim Gegner liegt.

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