Dänemark soll durch zwei mit der EG geschlossene völkerrechtliche Verträge in den Anwendungsbereich der EuGVVO und der EuZVO (Zustell-VO) einbezogen werden. Am 27. 4. 2006 hat der Rat diese Abkommen genehmigt (ABl L 120/22 und 23 v 5. 5. 2006). Damit ist das Ratifikationsverfahren auf Seite der Gemeinschaft abgeschlossen.