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Dänemark im Anwendungsbereich der EuGVVO und EuZVO

In aller KürzeZak 2006/286Zak 2006, 162 Heft 9 v. 16.5.2006

Dänemark soll durch zwei mit der EG geschlossene völkerrechtliche Verträge in den Anwendungsbereich der EuGVVO und der EuZVO (Zustell-VO) einbezogen werden. Am 27. 4. 2006 hat der Rat diese Abkommen genehmigt (ABl L 120/22 und 23 v 5. 5. 2006). Damit ist das Ratifikationsverfahren auf Seite der Gemeinschaft abgeschlossen.

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