Gemäß § 14 Abs 1 erster Satz und Abs 5 PostG waren Gebäudeeigentümer verpflichtet, bis 1. 7. 2006 auf eigene Kosten Hausbrieffachanlagen zu installieren, die über individuelle Einwurfschlitze verfügen. Der VfGH hat diese Regelung vor kurzem ohne Reparaturfrist wegen Verletzung der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie aufgehoben (G 100/05 ua; die Kundmachung im BGBl ist noch nicht erfolgt).