MRG § 15a Abs 1, § 16 Abs 5
Wenn die Gasleitung undicht ist und die Reparatur einen Kostenaufwand von S 20.700,- (ca € 1.504,-) erfordern würde, ist die Mietwohnung unbrauchbar und fällt in die Ausstattungskategorie D.
MRG § 15a Abs 1, § 16 Abs 5
Wenn die Gasleitung undicht ist und die Reparatur einen Kostenaufwand von S 20.700,- (ca € 1.504,-) erfordern würde, ist die Mietwohnung unbrauchbar und fällt in die Ausstattungskategorie D.