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Oppolzer, Glosse zu immolex 2006/36.

LiteraturübersichtSachenrechtZak 2006/208Zak 2006, 120 Heft 6 v. 4.4.2006

Zu 5 Ob 204/05v : Die Begründung eines Unterbaurechts an einem Baurecht ist nicht zulässig.

Die Autorin lehnt die Entscheidung ab. Weder der Gesetzeswortlaut noch die mit Unterbaurechten verbundenen - lösbaren - Folgeprobleme sprächen gegen deren Zulässigkeit. Auch die überwiegende Literatur (zB Urbanek/Rudolph, Das Baurechtsgesetz, Rz 25 zu § 1) lasse Unterbaurechte zu.

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