ZPO § 235 Abs 5
WEG § 18
Wenn die Eigentümergemeinschaft fälschlich Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche eingeklagt hat, die eigentlich den einzelnen Wohnungseigentümern zustehen, kann die Berichtigung der Parteibezeichnung auf die eigentlich Anspruchsberechtigten großzügig und bei klarer Sachlage von Amts wegen erfolgen.