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Kein Eingriff in die Rechtskraft einer gemeinschaftsrechtswidrigen Entscheidung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/204Zak 2006, 118 Heft 6 v. 4.4.2006

EG: Art 10

Ein nationales Gericht ist nicht verpflichtet, eine gerichtliche Entscheidung, die gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, trotz ihrer Rechtskraft zu überprüfen und aufzuheben, wenn die nationalen Vorschriften dies nicht erlauben.

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