MRG § 1 Abs 1
Allgemeine Zugänglichkeit ist keine Voraussetzung für einen Geschäftsraum iSd MRG.
Bei einer „ Gasstation “, die ua aus einem Messgebäude und einer Kontrollwarte besteht, handelt es sich um eine Geschäftsräumlichkeit .
MRG § 1 Abs 1
Allgemeine Zugänglichkeit ist keine Voraussetzung für einen Geschäftsraum iSd MRG.
Bei einer „ Gasstation “, die ua aus einem Messgebäude und einer Kontrollwarte besteht, handelt es sich um eine Geschäftsräumlichkeit .