Eine Rechtsanwalts-OEG kann nach 3 Ob 216/05v mangels kaufmännischer Tätigkeit ebenso wenig wie ihre Gesellschafter unter Berufung auf § 51 Abs 1 Z 1 JN vor dem HG geklagt werden.
Eine Rechtsanwalts-OEG kann nach 3 Ob 216/05v mangels kaufmännischer Tätigkeit ebenso wenig wie ihre Gesellschafter unter Berufung auf § 51 Abs 1 Z 1 JN vor dem HG geklagt werden.