Am 21. 2. 2006 hat der Rat den Vorschlagfür die VO über das Europäische Mahnverfahrenals gemeinsamen Standpunkt beschlossen.Zu den inhaltlichen Grundliniensiehe Brenn, Europäisches Mahnverfahren,Zak 2005, 27. Im Gesetzgebungsverfahren,das nach den Regeln des Art251 EG (Mitentscheidungsverfahren) abläuft,ist erneut die Befassung des EuropäischenParlaments erforderlich. DieBeschlussfassung im Rat als (nur mehrder formalen Zustimmung bedürftiger)„A-Punkt“ ist für 27. 4. 2006 vorgesehen.Die VO soll in zwei Jahren wirksam werden.

