Am 21. 2. 2006 hat der Rat den Vorschlag für die VO über das Europäische Mahnverfahren als gemeinsamen Standpunkt beschlossen. Zu den inhaltlichen Grundlinien siehe Brenn, Europäisches Mahnverfahren, Zak 2005, 27. Im Gesetzgebungsverfahren, das nach den Regeln des Art 251 EG (Mitentscheidungsverfahren) abläuft, ist erneut die Befassung des Europäischen Parlaments erforderlich. Die Beschlussfassung im Rat als (nur mehr der formalen Zustimmung bedürftiger) „A-Punkt“ ist für 27. 4. 2006 vorgesehen. Die VO soll in zwei Jahren wirksam werden.