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Unterhaltsbemessungsgrundlage und Zahlungsplan

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/119Zak 2006, 72 Heft 4 v. 28.2.2006

ABGB § 140

Raten, die der Unterhaltsschuldner aufgrund eines im Schuldenregulierungsverfahren zustande gekommenen Zahlungsplans leistet, werden von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen. Dies gilt zumindest im Fall der Unterhaltspflicht gegenüber einem jüngeren Kind, für das die künftige Entschuldung des Unterhaltspflichtigen noch vorteilhaft sein kann.

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