vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prüfungsbefugnisse des Grundbuchgerichts beim Vollzug fremder Bewilligungen

RechtsprechungSachenrechtZak 2006/85Zak 2006, 53 Heft 3 v. 14.2.2006

GBG § 94 Abs 2, §§ 102, 130

EO § 320

Wird zur Hereinbringung einer Forderung die Zwangsversteigerung der Liegenschaftsanteile des Schuldners bewilligt und im Grundbuch die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt, besteht für diese Forderung kein Pfandrecht, sondern nur ein exekutives Befriedigungsrecht, das nicht durch Begründung eines Afterpfandrechts gepfändet werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte