Zu 1 Ob 108/04w: Das Versicherungsunternehmen kann in einer Klage seinen Versicherungsnehmer auf Rückzahlung der zu Unrecht überwiesenen Versicherungssumme nach § 1431 ABGB und den Schädiger auf Regress nach § 67 VersVG in Anspruch nehmen.
Zu 1 Ob 108/04w: Das Versicherungsunternehmen kann in einer Klage seinen Versicherungsnehmer auf Rückzahlung der zu Unrecht überwiesenen Versicherungssumme nach § 1431 ABGB und den Schädiger auf Regress nach § 67 VersVG in Anspruch nehmen.