JN § 1
AHG § 1
Die Herausgabe eines vom Bundesasylamt einbehaltenen Reisepasses kann mangels Zulässigkeit des Rechtswegs nicht mit Klage durchgesetzt werden.
JN § 1
AHG § 1
Die Herausgabe eines vom Bundesasylamt einbehaltenen Reisepasses kann mangels Zulässigkeit des Rechtswegs nicht mit Klage durchgesetzt werden.