vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wirksamkeit der Befristungsvereinbarung trotz Optionsrecht auf Verlängerung

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2006/59Zak 2006, 37 Heft 2 v. 31.1.2006

MRG idF WRN 1997: § 29

Eine Befristungsvereinbarung muss - um wirksam zu sein - einen durch Datum oder Fristablauf bestimmten Endtermin enthalten, damit sich der Mieter auf die Mietdauer einstellen kann. Die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis an einem bestimmten Tag endet, der Mieter aber berechtigt ist, es durch Optionserklärung um zwei Jahre zu verlängern, entspricht dieser Vorgabe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte