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Erhöhter Hauptmietzins für Kategorie D-Wohnung - Überwälzungsverbot

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2006/58Zak 2006, 36 Heft 2 v. 31.1.2006

MRG § 18 Abs 5 Z 1

Die Vereinbarung eines höheren als des in § 18 Abs 5 Z 1 MRG genannten Hauptmietzinses für eine Kategorie D-Wohnung hat zur Folge, dass der Vermieter im Fall einer Mietzinserhöhung iSd §§ 18 ff MRG den auf die Wohnung entfallenden Erhöhungsbetrag nicht auf den Mieter überwälzen darf.

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