Laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2006/6 v 18. 1. 2006) sind Aserbeidschan, Belgien, China, Malta, San Marino und Ungarn dem Haager Übereinkommen über internationale Adoptionen (BGBl I 1999/145) beigetreten. Dieses Abkommen sieht für internationale Adoptionen materiell- und verfahrensrechtliche Schutzvorschriften vor und ist in Österreich am 1. 9. 1999 in Kraft getreten (nicht zu verwechseln mit dem Haager Adoptionsabkommen BGBl 1978/581, das Österreich vor einem Jahr aufgekündigt hat, nachdem es als einziger Vertragsstaat übrig geblieben war). Zum vor der Bewilligung einer internationalen Adoption zwingend einzuhaltenden Verwaltungsverfahren siehe 2 Ob 263/04x = ZRInfo 2005/073. Die Mitgliedstaaten der Haager Übereinkommen können auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht abgerufen werden (http://hcch.e-vision.nl ).