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Räumungsexekution - Oppositionsklage wegen Tod und Vorerbenstellung des Gläubigers

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2006/753Zak 2006, 439 Heft 22 v. 19.12.2006

ABGB § 608

EO §§ 35, 42 Abs 1 Z 5, § 44

Bei Eintritt des Nacherbfalls fällt das Substitutionsgut nicht in den Nachlass des Vorerben, sondern wird wieder zum ruhenden Nachlass des Erblassers, der die fideikommissarische Substitution anordnete. Der Nacherbe erwirbt es durch Einantwortung.

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