ABGB § 1325
Wenn der Geschädigte eine abstrakte Rente bezieht, kann er einen späteren konkreten Verdienstentgang nicht mehr geltend machen.
OGH 19. 10. 2006, 2 Ob 67/05z
ABGB § 1325
Wenn der Geschädigte eine abstrakte Rente bezieht, kann er einen späteren konkreten Verdienstentgang nicht mehr geltend machen.
OGH 19. 10. 2006, 2 Ob 67/05z