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Betrauung mit Sozialhilfeleistungen als Vertrag mit Schutzwirkungen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/746Zak 2006, 436 Heft 22 v. 19.12.2006

ABGB § 1295 Abs 1, §§ 1304, 1309

NÖ SHG: §§ 26, 48

Der zwischen einem privaten Heimbetreiber und dem Land Niederösterreich abgeschlossene Vertrag über die im Rahmen der Sozialhilfe erforderliche Unterbringung und Betreuung von Behinderten entfaltet Schutzwirkungen für die Betreuten. Für Betreuungsfehler haftet der Heimbetreiber dem geschädigten Behinderten daher auch ohne eigenes Vertragsverhältnis aus Vertrag.

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