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Wieser, Fälschliche Zustellung an die anwaltlich vertretene Partei - keine Heilung des Zustellmangels (mehr), AnwBl 2006, 586.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtZak 2006/725Zak 2006, 420 Heft 21 v. 5.12.2006

Im Fall der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten muss dieser als Empfänger bezeichnet werden; der in der Adressierung und Zustellung an den Vollmachtgeber bzw Vertretenen liegende Zustellmangel heilte jedoch gem § 9 ZustG aF, wenn das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zukam.

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