vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersatz vorprozessualer Anwaltskosten - Entfall der Akzessorietät durch Vereinbarung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/721Zak 2006, 419 Heft 21 v. 5.12.2006

ABGB § 1333 Abs 3

ZPO § 41

Anwaltliche Kosten für die vorprozessuale Betreibung des Anspruchs können nicht als Schadenersatzanspruch iSd § 1333 Abs 3 ABGB, sondern nur im Rahmen des prozessualen Kostenersatzanspruchs geltend gemacht werden, solange Akzessorietät zum Hauptanspruch besteht. Die Akzessorietät kann durch Vereinbarung aufgehoben werden, wobei auch eine Vorwegvereinbarung möglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!