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Gefährliche Verwahrung von Wasser in veraltetem Leitungssystem

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/719Zak 2006, 418 Heft 21 v. 5.12.2006

ABGB § 1318

WEG § 18 Abs 3

Die Eigentümergemeinschaft haftet für Handlungen bzw Unterlassungen ihres Verwalters im Rahmen der Verwaltung.

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