ABGB § 182 Abs 2
MRK: Art 8, Art 14
Eine Adoption des Kindes durch den gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten eines Elternteils in Ersetzung des anderen Elternteils ist rechtlich nicht möglich, weil der Einzeladoptierende nur jenen Elternteil ersetzen kann, der seinem Geschlecht entspricht. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Beschränkung bestehen nicht.