Mit einigen Beispielen aus der Rsp behandelt der Beitrag insb die subsidiäre Haftung Unmündiger nach § 1310 ABGB und das Mitverschulden von Kindern an Unfällen im Straßenverkehr.
Mit einigen Beispielen aus der Rsp behandelt der Beitrag insb die subsidiäre Haftung Unmündiger nach § 1310 ABGB und das Mitverschulden von Kindern an Unfällen im Straßenverkehr.