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Keine Unterhaltsvorschüsse bei einem Bruchteilstitel

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/668Zak 2006, 392 Heft 20 v. 21.11.2006

UVG § 3 Z 1, § 5 Abs 3

Bruchteilstitel sind seit der EO-Nov 1991 mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar. Aufgrund eines Vergleichs, in dem der Unterhaltsanspruch des Kindes mit einem Prozentsatz des jeweiligen Nettoeinkommens des Unterhaltsschuldners angegeben ist, können deshalb keine Unterhaltsvorschüsse gewährt werden.

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