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Feststellung des Vorliegens der Eintragungsvoraussetzungen

In aller KürzeZak 2006/663Zak 2006, 382 Heft 20 v. 21.11.2006

In Hinblick darauf, dass ohnehin unmittelbar die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte beantragt werden könnte, ist nach der E Bkv 9/04 der OBDK ein Antrag auf Feststellung des Vorliegens der Eintragungsvoraussetzungen mangels rechtlichen Interesses nicht zulässig.

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