In der Disziplinarsache Ds 5/06 sprach der OGH vor kurzem aus, dass im Fall eines Richters, der einen Diebstahl beging und versuchte, Sicherheitsorgane von einer Anzeige abzuhalten, ein Verweis keine angemessene Sanktion darstellt. Angesichts des Unrechts- und Schuldgehalts der Pflichtverletzung sei zumindest die Disziplinarstrafe der Ausschließung von der Vorrückung zu verhängen.