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Prader, Glosse zu immolex 2005/148.

LiteraturübersichtMiet- & WohnrechtZak 2006/33Zak 2006, 19 Heft 1 v. 17.1.2006

Zu 5 Ob 158/05d: Nach Eintragung der nichtigen Wohnungseigentumsbegründung im Grundbuch steht die Löschungsklage zur Verfügung; eine Feststellungsklage ist nicht zulässig.

Nach Ansicht des Autors stellt ein Antrag auf Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 9 Abs 2 Z 1 WEG (Verstoß gegen zwingende Parifizierungsgrundsätze) den schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Sanierung dar.

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