Bei den Regelbedarfssätzen (siehe S 8) handelt es sich nach Ansicht Pöhlmanns um keine realitätsbezogenen Werte. Richtwerte seien diese nur insofern, als feststehe, dass damit der Unterhaltsbedarf noch nicht gedeckt sei. Deshalb sucht der Autor nach Alternativen für Bereiche, in denen die Rsp den Regelbedarf heranzieht. So schlägt er zB vor, den Unterhaltsstopp bei einfachen Verhältnissen in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a bb und lit b ASVG, siehe S 10) anzusetzen, wobei bei Kindern unter 15 Jahren Abschläge von 10 % bis 30 % sachgerecht seien.