ABGB § 140
Ein pflichtbewusster Elternteil würde als Beamter nicht die gesetzliche Möglichkeit zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand nach § 22g Bundesbediensteten-SozialplanG in Anspruch nehmen, die mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden ist. Ein Richter, der dies dennoch getan hat, muss sich gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind auf seine früheren Aktivbezüge anspannen lassen.