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Umbestellung des Verfahrenshelfers während laufender Rechtsmittelfrist

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/647Zak 2006, 377 Heft 19 v. 7.11.2006

ZPO § 464 Abs 3

Wenn der Verfahrenshelfer innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist umbestellt wird, beginnt diese mit dem Tag der Zustellung des Umbestellungsbeschlusses und der anzufech-tenden Entscheidung an den neuen Verfahrenshelfer neu zu laufen. Demgegenüber hat ein Vollmachtswechsel keine Auswirkungen auf die laufende Rechtsmittelfrist.

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