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Unwirksamkeit der Schenkung auf den Todesfall wegen einer Potestativbedingung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/639Zak 2006, 374 Heft 19 v. 7.11.2006

ABGB § 956

Ein uneingeschränkter Widerrufsverzicht ist materielle Wirksamkeitsvoraussetzung der Schenkung auf den Todesfall. Wenn der Widerrufsverzicht fehlt oder - zB durch die Aufnahme einer vom Willen des Geschenkgebers abhängigen Bedingung in den Schenkungsvertrag - eingeschränkt ist, ist die Schenkung auf den Todesfall als Vertrag zur Gänze unwirksam.

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