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Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts für die Vertretung im Sachwalterverfahren

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/631Zak 2006, 372 Heft 19 v. 7.11.2006

AußStrG nF: §§ 78, 119, 129

ZPO § 38

Nach stRsp kann der Betroffene grundsätzlich auch dann eine Person für seine Vertretung im Sachwalterbestellungsverfahren bevollmächtigen, wenn er sonst keine gültigen Vollmachten mehr erteilen könnte. Nicht wirksam ist jedoch eine Vollmacht an einen Rechtsanwalt, die der sehr leicht beeinflussbare Betroffene, der gegenüber Personen, die ihm freundlich begegnen, widerstandslos ist, nicht aus dem Antrieb, für eine Vertretung zu sorgen, sondern nur aus Gefälligkeit unterschrieben hat.

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