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Zuständigkeit für Entscheidungen über die Eintragung oder Gültigkeit von Patenten

RechtsprechungInternationalZak 2006/588Zak 2006, 339 Heft 17 v. 3.10.2006

EuGVÜ: Art 16 Nr 4

Die ausschließliche Zuständigkeitfür Patentrechtssachen nach Art 16 Nr 4 EuGVÜ gilt für alle Arten von Rechtsstreitigkeiten über die Eintragung oder die Gültigkeit eines Patents, unabhängig davon, ob diese Fragen klage- oder einredeweiseaufgeworfen werden (hier: Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents).

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