Zu EuGH C-343/04 , Oberösterreich/CEZ = Zak 2006/377: Immisionsabwehrklagen können nicht am ausschließlichen Gerichtsstand des Art 16 Abs 1 lit a EuGVÜ für Klagen über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen eingebracht werden.
Zu EuGH C-343/04 , Oberösterreich/CEZ = Zak 2006/377: Immisionsabwehrklagen können nicht am ausschließlichen Gerichtsstand des Art 16 Abs 1 lit a EuGVÜ für Klagen über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen eingebracht werden.