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Außerstreitverfahren - kein Rechtsmittel gegen Verfahrensfortsetzung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/547Zak 2006, 319 Heft 16 v. 19.9.2006

AußStrG nF: § 26 Abs 4

MRG § 37 Abs 3

Im Gegensatz zu einem Beschluss, mit dem das Verfahren unterbrochen oder die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens verweigert wird, sind die Ablehnung der Unterbrechung und die Verfahrensfortsetzung nach Unterbrechung im Außerstreitverfahren (hier: Wohnrechtsverfahren) nicht mit einem selbstständigen Rechtsmittel anfechtbar.

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