vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Feststellung der Haftung für künftige Schäden, die nicht zu erwarten sind

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/544Zak 2006, 318 Heft 16 v. 19.9.2006

ZPO § 228

ABGB § 1295 Abs 1

Ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Haftung für künftige Schäden besteht bereits dann, wenn der Eintritt eines Schadens nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Wenn „Spät- oder Dauerfolgen des Unfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten“ sind, ist eine Feststellungsklage möglich, weil künftige Schäden nicht ausgeschlossen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!